10 Jahre Rechtsanspruch auf Krippenbetreuung: Entwicklung des Betreuungsbedarfs in der Region München

Ab 2013 wurde Eltern der Rechtsanspruch auf Krippenbetreuung von der Bundesregierung zugesichert. Im Moment wird mit Hinblick auf den neuen Rechtsanspruch auf die Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder diskutiert, wie sich der Rechtsanspruch auf die Nachfrage von Betreuungsplätzen auswirkt?

Entwicklung Betreuungsquote Krippenkinder  2008 bis 2023

Noch 2006 wurden nur 8,2 % der Kinder im Krippenalter in einer Krippe oder bei einer Tagespflege betreut. Mit der Ankündigung des Rechtsanspruchs auf Krippenbetreuung wurde die Zahl der Einrichtungen und Angebote in der Tagespflege stark erhöht. Die Betreuungsquote verdoppelte sich fast in Bayern von 13,2 % im Jahr 2008 auf 24,9 % im Jahr 2013. In der Region München konnten Eltern schon in den 2000er Jahren wesentlich häufiger einen Krippenplatz nutzen als in anderen Orten Bayerns. Der Ausbau wurde jedoch auch in der Region München weiter vorangebracht. Hier erhöhte sich die Betreuungsquote um mehr als 10 % von 19,0 % auf 29,5 %.

Mit der Einführung des Rechtsanspruches 2013 stagnierte die Nachfrage nach Krippenplätzen keinesfalls. In den folgenden 5 Jahren erhöhte sich in Bayern die Betreuungsquote um weitere 2,5 % bei der Krippenbetreuung auf 27,5 %. In der Region München, wo die größte Anzahl an qualifizierten weiblichen Erwerbtätigen in Bayern arbeitet, entwickelte sich die Nachfrage nach einem Betreuungsplatz in einer Krippe oder Tagespflege dynamischer. Die Landkreise um die Landeshauptstadt München und die Landeshauptstadt betreuten 2018 4,5 % mehr Kinder unter 3 Jahre als 2013 (insgesamt 34,0 %). Am stärksten wurde die Betreuungsinfrastruktur in den Gemeinden des Landkreises München ausgebaut (+7,0 %). Mit einer Betreuungsquote von 42,7 % überholte der Landkreis München die Landeshauptstadt, die 2008 noch den größten Teil der Kleinkinder mit einem Krippenplatz versorgt hatte.

In den letzten 5 Jahren von 2018 bis 2023 stieg die Betreuungsquote im Krippenbereich weiter an. In Bayern mit einem Zuwachs von 4,3 Prozentpunkten nun deutlich stärker als in der Region München mit 2,4 %. Landkreise, die in den ersten fünf Jahren nach dem Rechtsanspruch ihre Betreuungsinfrastruktur nur zaghaft ausgebaut hatten, wie der Landkreis Landsberg/Lech, erhöhten von 2018 bis 2023 mit einem Anstieg der Betreuungsquote um 5,5 % das Angebot am stärksten. Auch wenn sich die Unterschiede bei der Krippenbetreuung zwischen den Landkreisen in der Region München abgeschliffen und sich die Betreuungsquoten angenähert haben, versorgt der Landkreis München immer noch die meisten Kleinkinder (42,5 %).

Entwicklung der Betreuungsquoten Nachmittagsbetreuung – Rechtsanspruch ab 2026 für Grundschulkinder

Welche Lehren lassen sich für den Rechtsanspruch für Grundschülerinnen und Grundschüler aus dieser Entwicklung ableiten? Die stärkste Nachfragesteigerung nach einem Betreuungsplatz zeigt sich erstens vor dem Rechtsanspruch, zweitens wird mit der Einführung des Rechtsanspruchs die Nachfrage nach Betreuungsplätzen nicht stagnieren, sondern langsam weiter zunehmen. Drittens wird die Nachfrage umso stärker anhalten, umso langsamer die Betreuungsstruktur vor Ort ausgebaut wird. Viertens erhöht sich die Nachfrage in einem Ballungsraum mit vielen hochqualifizierten, erwerbstätigen Frauen stärker und schneller als in Bayern gesamt.

Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland 2024, Berechnungen: bre